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Zugangssperren im Buchladen

In der Debatte um das Gesetz zu Internetsperren hat die Zeit gestern ein Interview mit Familienministerin von der Leyen und der Initiatorin der Petition gegen das Gesetz, Franziska Heine, veröffentlicht. Das Gespräch wurde schon sehr ausführlich bei Netzpolitik und von Fefe kommentiert.

Im Gespräch bemüht Frau von der Leyen wieder mal die Anlaogie vom Buch mit illegalen Inhalten in einem Buchladen:

"Aber es ist ein wichtiges Argument für die Frage, warum man die Seiten blockt! In einem Buchladen darf auch kein Bildband mit kinderpornografischem Material herumliegen. Das ist ganz selbstverständlich akzeptiert. Niemand schreit „Zensur“, wenn ein solcher Bildband nicht ausliegen darf. Das setzen wir jetzt auch im Netz durch."

Heine antwortet darauf:

"Nein, Sie tun etwas anderes. Sie wollen, um bei Ihrem Bild zu bleiben, bloß ein weißes Blatt Papier über das Kinderporno-Buch legen, statt es aus dem Laden zu entfernen."

Die komplette Analogie stellt sich nach dem jetzigen Stand des Gesetzes wie folgt dar:

Ein BKA-Beamter sucht in Buchläden regelmäßig nach Büchern mit verbotenem Inhalt. In einer Buchhandlung findet er in einem Regal einen Bildband, der nach seiner Ansicht Kipo-Material enthält. Er könnte jetzt  ohne Probleme einen richterlichen Beschluss erwirken, um den Bildband zu beschlagnahmen. Genauso könnte er eine der Verkäuferinnen bitten, den Bildband aus dem Regal zu entfernen. Da diese beiden Optionen nach Ansicht des Beamten nicht "in angemessener Zeit erfolgversprechend" sind, verhängt er das komplette Regal mit einem großen Tuch, auf dem ein Stoppschild abgebildet ist und der Hinweis, dass man den Inhalt des Regals nicht mehr einsehen darf, weil er illegales Material enthält. Danach verlässt er den Laden wieder.

Es ist natürlich für jeden, der den Buchladen betritt ein Leichtes, das Tuch hochzuheben und in das Regal zu schauen, die meisten trauen sich aber nicht. Einige Besucher sind entsetzt, das in diesem Laden solcher "Schmutz" angeboten wird.

Nach 3 Monaten kommt eine Komission am Buchladen vorbei, die die Rechtmäßigkeit des aufgehängten Tuchs prüfen kann. Da die Kommision aber nur in Stichproben jedes 10. Tuch prüft, gehen sie diesmal an dem Laden vorbei.

Der Buchladen wird von jetzt von fast allen Kunden gemieden. Der Besitzer des Buchladens beschwert sich beim BKA, in einem Eilverfahren stellt man fest, dass der Bildband aus dem Regal genommen wurde, von wem lässt sich nicht mehr feststellen. Das Tuch wird entfernt. Der Laden muss dennoch schliessen, die Kunden kommen nicht mehr wieder. Der Bildband steht in einem anderen Buchladen in einem anderen Regal, bis er vielleicht vom einem BKA-Beamten gefunden wird...

Im "richtigen Leben" undenkbar, im Internet aber wohl demnächst gängige Praxis, leider.

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