Artikel mit Tag internetsperren

Warum Netzneutralität wichtig ist

Es ist schwer, einem technisch nicht so versierten Mitmenschen, der das Internet einfach nur "benutzt", zu erklären, was Netzneutralität bedeutet und warum sie so wichtig ist.

Jetzt hat Alexander Lehman wieder eines seiner Erklärvideos gemacht, das die Sache wiedermal sehr schön anschaulich und für jeden verständlich macht.

Also verbreiten wir das mal schön überall weiter und versuchen, genug Mitstreiter für die Netzneutralität zu finden.

Rechtsfreier Raum Internet

Ob es um die Gesetze zu den Internetsperren geht oder um die mehr oder weniger kompetenten Ergüsse unserer Politiker vor den Bundestagswahlen zum Thema Online und Internet, immer wieder lese oder höre ich den Ausdruck "rechtsfreier Raum".

Für den unbedarften Informationsempfänger, und hierzu zählen sowohl diejenigen Mitbürger, die nicht im Internet unterwegs sind, also auch die unerfahrenen "Gelegenheitssurfer", hört sich dass so an, als wäre im Internet alles erlaubt, jeder könne nach Herzenslust gegen geltende Gesetze verstoßen ohne irgendwelche Konsequenzen befürchten zu müssen.

Sehen wir uns die einzelnen "bösen" Inhalte doch mal an:

Gesetzeswidrige Inhalte

Hier gilt erstmal festzuhalten, dass alles, was per Gesetz verboten ist, natürlich auch im Internet verboten ist. Problematisch ist hier natürlich die Globalität des Internets. So kann deutsches Recht natürlich nur auf die Webserver angewendet werden, die in Deutschland stehen. So hat man zum Beispiel die Möglichkeit, rechtsradikale Inhalte von einem deutschen Webserver löschen zu lassen, steht der Server jedoch in den USA, wo dieses Gedankengut verbreitet werden darf, so hat man diese Möglichkeit nicht.

Trotzdem können natürlich solche Inhalte auch in Deutschland angeschaut werden. Dies hat aber nichts mit einer "rechtsfreiheit" des Internets zu tun, sondern ist der weltweiten Verfügbarkeit des Internet geschuldet. Eine Vereinheitlichung der nationalen Rechtssysteme wird jedoch in naher Zukunft nicht möglich sein (vielleicht dann, wenn wir endlich Startrek-Verhältnisse auf der Erde haben ;-) )

Dennoch gibt es in der Weltgemeinschaft bei vielen Themen einen große Übereinstimmung in den Gesetzen und Verboten, auch wenn uns Frau von der Leyen da immer andere Dinge erzählt. ;-)

Sittlich Anstößiges

Natürlich findet man im Internet viele Dinge, die nicht den sittlichen oder moralischen Vorstellungen und Normen von jedermann entsprechen. Aber muss man sie deswegen auch anschauen und gezielt danach suchen?

Ich bin in der langen Zeit, in der ich das Internet nutze noch nie zufällig auf Seiten mit z.B. extremen sexuellen Darstellung gestoßen. Vielleicht kommt man zufällig mal auf Seiten die ein paar blanke Brüste zeigen, für mehr muss man dann doch gezielt suchen.

Problematisch wird es natürlich dann, wenn Kinder und Jugendliche im Netz unterwegs sind und auf solche Inhalte gelangen. Hier ist es aber nun mal auch die verdammte Pflicht der Eltern oder sonstigen Erziehungspersonen, zu kontrollieren, was sich die Kinder da vor dem Internet, dem DVD-Player oder sonstigen Medien so reinziehen.

Zumindest sollte eine solche Vertrauensbasis bestehen, dass die Kinder sich, wenn sie für sie verstörende oder erschreckende Inhalte gesehen haben, ihren Eltern anvertrauen und das Gesehene gemeinsam verarbeiten können. Ich werde dann in ein paar Jahren sehen, ob ich meine hier aufgestellten Thesen bei meinen dann jugendlichen Kindern umsetzen kann. Es ist jedenfalls ein Ziel, auf das ich hin arbeite.

Mobbing im Netz

In den Anfangszeiten von eBay habe ich meine Bekannten immer gefragt: "Wenn dich in Kassel auf dem Königsplatz ein wildfremder anspricht und dir eine Uhr verkaufen will, von dieser aber nur ein Foto dabei hat und dir vorschlägt, ihm schon mal das Geld zu geben und dir die Uhr dann später zuzuschicken, würdest du das machen?" Ich glaube es hat damals keiner ja gesagt.

Das Problem vieler vor allem jungen Internetnutzer ist, dass sie sich der hohen Öffentlichkeit, die im Netz herrscht, gar nicht bewusst sind. Hier gilt es, allen Nutzern die Kompetenz zur Nutzung des Mediums Internet zu vermitteln.

Aber gerade auch beim Thema Mobbing, Verunglimpfung, Fälschung von SonstwasVZ-Profilen oder ähnlichem gilt: Alles, was in der analogen Welt verboten ist, ist auch im Internet verboten und kann vom Gesetzgeber bestraft werden. In diesen Fällen ist es auch nicht der böse Hacker vom anderen Ende der Welt. Nein, hier kennt man die Täter meist aus dem Kreis der Schulkameraden, Arbeitskollegen usw. Diese Täter müssen bestraft werden, denn auch sie müssen sich bewusst sein, dass man im Internet nicht anonym ist und dass auch hier die gesellschaftlichen Normen und Verhaltensweisen gelten.

Zum Weiterlesen (und manchmal auch Weiterärgern)

Warum die Dummheit des Internets ein Segen ist (bei SpOn)

Spiegelredakteurin erklärt rechtsfreien Raum (Artikel bei Netzpolitik)

Kanzleramtschef fordert Verkehrsregeln im Internet (bei heise)

Die Meinungsfreiheit als Sondermüll (beim LawBlog)

Die Liste lässt sich, gerade im Moment, wahrscheinlich noch ziemlich erweitern. Ich bin für weitere Lesevorschläge und Diskussionen in den Kommentaren offen.


Zugangssperren im Buchladen

In der Debatte um das Gesetz zu Internetsperren hat die Zeit gestern ein Interview mit Familienministerin von der Leyen und der Initiatorin der Petition gegen das Gesetz, Franziska Heine, veröffentlicht. Das Gespräch wurde schon sehr ausführlich bei Netzpolitik und von Fefe kommentiert.

Im Gespräch bemüht Frau von der Leyen wieder mal die Anlaogie vom Buch mit illegalen Inhalten in einem Buchladen:

"Aber es ist ein wichtiges Argument für die Frage, warum man die Seiten blockt! In einem Buchladen darf auch kein Bildband mit kinderpornografischem Material herumliegen. Das ist ganz selbstverständlich akzeptiert. Niemand schreit „Zensur“, wenn ein solcher Bildband nicht ausliegen darf. Das setzen wir jetzt auch im Netz durch."

Heine antwortet darauf:

"Nein, Sie tun etwas anderes. Sie wollen, um bei Ihrem Bild zu bleiben, bloß ein weißes Blatt Papier über das Kinderporno-Buch legen, statt es aus dem Laden zu entfernen."

Die komplette Analogie stellt sich nach dem jetzigen Stand des Gesetzes wie folgt dar:

Ein BKA-Beamter sucht in Buchläden regelmäßig nach Büchern mit verbotenem Inhalt. In einer Buchhandlung findet er in einem Regal einen Bildband, der nach seiner Ansicht Kipo-Material enthält. Er könnte jetzt  ohne Probleme einen richterlichen Beschluss erwirken, um den Bildband zu beschlagnahmen. Genauso könnte er eine der Verkäuferinnen bitten, den Bildband aus dem Regal zu entfernen. Da diese beiden Optionen nach Ansicht des Beamten nicht "in angemessener Zeit erfolgversprechend" sind, verhängt er das komplette Regal mit einem großen Tuch, auf dem ein Stoppschild abgebildet ist und der Hinweis, dass man den Inhalt des Regals nicht mehr einsehen darf, weil er illegales Material enthält. Danach verlässt er den Laden wieder.

Es ist natürlich für jeden, der den Buchladen betritt ein Leichtes, das Tuch hochzuheben und in das Regal zu schauen, die meisten trauen sich aber nicht. Einige Besucher sind entsetzt, das in diesem Laden solcher "Schmutz" angeboten wird.

Nach 3 Monaten kommt eine Komission am Buchladen vorbei, die die Rechtmäßigkeit des aufgehängten Tuchs prüfen kann. Da die Kommision aber nur in Stichproben jedes 10. Tuch prüft, gehen sie diesmal an dem Laden vorbei.

Der Buchladen wird von jetzt von fast allen Kunden gemieden. Der Besitzer des Buchladens beschwert sich beim BKA, in einem Eilverfahren stellt man fest, dass der Bildband aus dem Regal genommen wurde, von wem lässt sich nicht mehr feststellen. Das Tuch wird entfernt. Der Laden muss dennoch schliessen, die Kunden kommen nicht mehr wieder. Der Bildband steht in einem anderen Buchladen in einem anderen Regal, bis er vielleicht vom einem BKA-Beamten gefunden wird...

Im "richtigen Leben" undenkbar, im Internet aber wohl demnächst gängige Praxis, leider.